Individuelle Partnerkonditionen
Auf die jeweilige Geschäftsbeziehung abgestimmte Einkaufskonditionen und Sondervereinbarungen.
Chumpol Trading Group Company Limited.
Das Chumpol Trading Group Partnernetzwerk verbindet rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen in langfristigen, verlässlichen Geschäftsbeziehungen. Im Mittelpunkt stehen konkrete wirtschaftliche Vorteile, kurze Entscheidungswege, gegenseitige Unterstützung und ein professioneller Umgang mit vertraulichen Informationen.
Benötigt ein Partner kurzfristig ein bestimmtes Produkt, kann er über das Partnernetzwerk-EDI-Hub eine Anfrage an das Netzwerk richten. Verfügt ein anderer Partner über passende, über Chumpol Trading Group bezogene Ware, kann diese kurzfristig für den benötigten Auftrag verfügbar gemacht werden. Ebenso können Partner geeignete Lagerpositionen innerhalb des Netzwerks sichtbar machen – damit vorhandene Ware dort zum Einsatz kommen kann, wo sie gerade gebraucht wird.
Entsteht kurzfristig eine größere Geschäftschance, kann Chumpol Trading Group den verfügbaren Warenkredit kurzfristig umfangreich unabhängig bestehender Vereinbarungen, erweitern. So können auch umfangreiche Aufträge flexibel realisiert werden – in geeigneten Fällen kann eine Entscheidung innerhalb weniger Stunden erfolgen.
Das Partnernetzwerk geht über eine klassische Lieferbeziehung hinaus. Es schafft einen verlässlichen Rahmen für Unternehmen, die ihre Beschaffungsmöglichkeiten, ihre Geschäftsentwicklung und ihre operative Handlungsfähigkeit langfristig stärken möchten.
Auf die jeweilige Geschäftsbeziehung abgestimmte Einkaufskonditionen und Sondervereinbarungen.
Attraktive Staffelpreise, Mengenrabatte und individuelle Projektpreise für wettbewerbsfähige Kalkulationen.
Individuell vereinbarte Zahlungsziele und Warenkreditlinien – anfänglich 30 Tage netto.
Kurzfristige Erweiterung des Kreditvolumens für außergewöhnliche Aufträge – ohne Zinsforderungen.
Early Briefings, Pre-Launch-Informationen und frühzeitiger Zugang zu Produktneuheiten.
Zugang zu ausgewählten SKUs, Sondermodellen und Händlervarianten.
Bevorzugte Berücksichtigung, reservierte Mengen und projektbezogene Warenplanung.
Schutz registrierter Projekte vor Channel-Konflikten mit individuellen Konditionen.
Zugang zu qualifizierten Leads und gemeinsame Entwicklung größerer Projekte.
Vertrauliche Geschäfts-, Kunden-, Projekt- und Planungsinformationen auf Need-to-Know-Basis.
Strukturierte digitale Kommunikation für Aufträge, Status, Tracking und Logistik.
Persönliche Ansprechpartner und kurze Eskalationswege für zeitkritische Vorgänge.
Priorisierte Bearbeitung, direkte Koordination und erweiterter Support für strategische Projekte.
Technische Beratung, Konfigurationsunterstützung und Vorbereitung komplexer Lösungen.
Vereinfachte, priorisierte Prozesse bei Service-, RMA- und DOA-Fällen.
Price Protection und Stock Rotation zur Reduzierung von Markt- und Bestandsrisiken.
Die folgenden Leistungen bieten Partnern besonderen Handlungsspielraum und Wettbewerbsvorteile.
Partnerunternehmen können – abhängig von der jeweiligen Geschäftsbeziehung und der individuellen wirtschaftlichen Prüfung – von erweiterten Zahlungszielen oder individuell vereinbarten Warenkreditlinien profitieren.
Die konkrete Gestaltung orientiert sich unter anderem an Umsatzentwicklung, Zahlungshistorie, Geschäftspotenzial, Projektstruktur und der bisherigen Zusammenarbeit. Erweiterte Zahlungs- und Kreditvereinbarungen können Partnern zusätzlichen Handlungsspielraum bei der Finanzierung ihres laufenden Geschäfts ermöglichen. Das anfängliche Zahlungsziel eines Partners beläuft sich auf 30 Tage netto.
Bei außergewöhnlich großen Aufträgen oder kurzfristig entstehenden Projektmöglichkeiten kann das bestehende Warenkreditvolumen vorübergehend erweitert werden. Unabhängig von bestehenden Zahlungszielen, laufenden Warenkrediten oder Dispositionsvereinbarungen können kurzfristige zusätzliche Warenkredite ohne zusätzliche Zinsforderungen und ohne Beteiligungs- oder Eigentumsansprüche gewährt werden.
Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Markt- und Geschäftssituation sowie der bisherigen Zusammenarbeit und kann in geeigneten Fällen innerhalb weniger Stunden getroffen werden. Damit können Partner auch größere Aufträge und Projekte kurzfristig realisieren, ohne dass ihr Wachstum allein durch vorübergehende Liquiditätsgrenzen eingeschränkt wird.
Ziel dieser Unterstützung ist nicht die Kontrolle oder wirtschaftliche Bindung des Partners, sondern die Förderung seines eigenständigen Wachstums. Der Partner bleibt in seiner unternehmerischen Entscheidung und Entwicklung unabhängig.
Partnerunternehmen können – soweit verfügbar – frühzeitig Zugang zu Produktneuheiten, Produktinformationen und ausgewählten Marktinformationen erhalten. Dies umfasst Early Briefings, Pre-Launch-Informationen sowie einen frühzeitigen Zugang zu relevanten Produkt- und Marktinformationen.
Je nach Produkt und Herstellervereinbarung erhalten Partner Zugang zu exklusiven SKUs, Händlervarianten, Sondermodellen oder speziellen Produktkonfigurationen. Solche Produkte eröffnen zusätzliche Möglichkeiten zur Differenzierung gegenüber Wettbewerbern und unterstützen die Entwicklung eigener Kundenangebote.
Partnerunternehmen können qualifizierte Kundenprojekte und Geschäftschancen im Rahmen einer vereinbarten Deal Registration registrieren lassen. Ziel ist es, den Partner zu schützen, der ein Projekt entwickelt, eine Geschäftschance identifiziert oder die konkrete Kundenarbeit für ein qualifiziertes Projekt geleistet hat.
Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, können registrierte Projekte vor unnötigen Channel-Konflikten geschützt und mit individuellen Projektpreisen, besonderen Konditionen oder einer projektbezogenen Warenplanung unterstützt werden.
Soweit geeignete Geschäftsmöglichkeiten verfügbar sind, können qualifizierte Partner Zugang zu relevanten Leads, Kundenanfragen und Projektanfragen erhalten. Die Weitergabe erfolgt insbesondere dann, wenn ein Partner aufgrund seiner technischen Kompetenz, seines regionalen Zugangs oder seiner Branchenerfahrung besonders geeignet ist.
Größere Projekte können bei Bedarf gemeinsam entwickelt werden – von der Angebotsplanung über die technische Vorbereitung bis hin zur Koordination von Warenverfügbarkeiten und der Unterstützung bei der Umsetzung.
Need-to-Know-Prinzip: Sie müssen dem Netzwerk keine internen Geschäfts-, Kunden-, Bestands- oder Finanzinformationen offenlegen. Informationen werden nur ausgetauscht, soweit sie für eine konkret vereinbarte Zusammenarbeit erforderlich sind.
Mit einer bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erhalten Partner Zugang zu ausgewählten vertraulichen Informationen – etwa zu Einkaufskonditionen, Produkt-Roadmaps, Pre-Launch-Informationen, Verfügbarkeiten, Forecasts, Kundeninformationen, Partnerinformationen, Bonus- und Incentive-Systemen, technischen Informationen oder Geschäftsgeheimnissen.
Die gegenseitige Vertraulichkeit gilt für beide Seiten. Vertrauliche Informationen des Partnerunternehmens werden im Rahmen der jeweiligen Vereinbarungen entsprechend geschützt. Die Verpflichtung gilt während der Partnerschaft und drei Jahre über deren Beendigung hinaus, soweit keine gesetzlichen oder behördlichen Offenlegungspflichten bestehen.
Der konkrete Zugang zu Informationen erfolgt ausschließlich im jeweils erforderlichen und vereinbarten Umfang. Vertrauliche Informationen dürfen nur für die Zwecke der jeweiligen Zusammenarbeit verwendet werden und unterliegen den Bestimmungen der jeweiligen NDA- oder sonstigen Vertraulichkeitsvereinbarung.
Partnerunternehmen können Zugang zu digitalen Kommunikations- und EDI-Systemen erhalten. Dadurch wird ein strukturierter Informationsaustausch entlang wesentlicher Prozesse der Auftrags- und Logistikabwicklung ermöglicht.
Die technische Anbindung kann – abhängig von den jeweiligen Systemen – insbesondere elektronische Auftragsübermittlung, Auftragsbestätigungen, Liefer- und Statusinformationen, Tracking- und Versanddaten, Verfügbarkeitsinformationen sowie automatisierte Datenübertragung und technische Schnittstellen umfassen. Die Digitalisierung reduziert manuellen Aufwand, verringert Fehlerquellen und schafft höhere Transparenz über den gesamten Warenfluss.
Die folgenden Bestimmungen bilden den organisatorischen Rahmen des Partnernetzwerks. Die vollständige Geschäftsordnung steht als PDF zum Download bereit.
Das Partnernetzwerk dient der langfristigen Entwicklung und Stärkung seiner Partner. Es schafft einen verlässlichen Rahmen für wirtschaftliche Zusammenarbeit, gemeinsame Marktchancen und die Nutzung vorhandener Ressourcen. Bestehende Kundenbeziehungen und registrierte Geschäftschancen werden geschützt.
Partnerunternehmen bleiben rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Jedes Partnerunternehmen handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Die Zusammenarbeit im Partnernetzwerk basiert auf den folgenden Grundsätzen:
Die Teilnahme am Partnernetzwerk ist kostenfrei. Es werden keine Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge, Franchise-, Lizenz- oder Systemgebühren erhoben. Die Chumpol Trading Group finanziert sich aus den regulären Handelsgeschäften.
Das Partnernetzwerk steht gewerblich tätigen Unternehmen offen, insbesondere Großhändlern, Importeuren, Distributoren, Fachhändlern, Handelsunternehmen, Onlinehändlern und Projektunternehmen. Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Interessenbekundung oder auf Einladung. Über die Aufnahme entscheidet das Partnergremium.
Die Aufnahme in das Partnernetzwerk erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer schriftlichen Interessenbekundung oder auf Einladung der Chumpol Trading Group.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt nach einer individuellen Prüfung unter Anwendung einheitlicher Grundsätze.
Das interessierte Unternehmen übermittelt zunächst eine schriftliche Anfrage mit ausreichenden Informationen über seine Unternehmensidentität, Tätigkeit, Geschäftserfahrung und den beabsichtigten Umfang einer möglichen Zusammenarbeit.
Im Rahmen der Vorprüfung kann insbesondere bewertet werden:
Soweit für die konkrete Geschäftsbeziehung erforderlich, kann die Chumpol Trading Group zusätzliche Informationen oder Nachweise verlangen. Dies kann insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, zur Überprüfung der Unternehmensidentität oder zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Geschäftsbeziehungen erforderlich sein.
Die Bewertung einer Bewerbung erfolgt nicht ausschließlich anhand einzelner Umsatz-, Größen- oder Standortkriterien. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der Eignung des Unternehmens und der zu erwartenden Qualität einer langfristigen Zusammenarbeit.
Über die Aufnahme entscheidet ein Partnergremium und die Geschäftsführung der Chumpol Trading Group.
Die Entscheidung über eine Aufnahme kann:
Eine Ablehnung bedarf grundsätzlich keiner detaillierten Begründung, soweit gesetzliche Verpflichtungen nichts anderes vorsehen.
Bewerbungen und bestehende Partnerschaften werden grundsätzlich anhand nachvollziehbarer geschäftlicher Kriterien beurteilt.
Eine unterschiedliche Behandlung allein aufgrund von Herkunft, Nationalität, Unternehmensgröße, geografischem Standort, Religion oder Weltanschauung ist nicht Bestandteil des Aufnahmeverfahrens.
Unterschiedliche geschäftliche Bedingungen können jedoch zulässig sein, wenn sie auf objektiv unterschiedlichen Umständen beruhen, insbesondere auf:
Die Mitgliedschaft im Partnernetzwerk begründet im Rahmen der tatsächlichen Zusammenarbeit insbesondere folgende grundsätzliche Rechte:
Darüber hinaus können einzelnen Partnerunternehmen abhängig von der konkreten Geschäftsbeziehung zusätzliche Leistungen oder besondere Konditionen eingeräumt werden. Hieraus entsteht jedoch kein automatischer Anspruch anderer Partner auf identische Bedingungen.
Das Partnergremium begleitet die Weiterentwicklung des Netzwerks, beteiligt die Partner an Grundsatzfragen und entscheidet über die Aufnahme neuer Partner. Das Gremium besteht aus 25 Vertretern der Partnerunternehmen. Es besitzt keine Vertretungsmacht für die Chumpol Trading Group; die unternehmerische Verantwortung verbleibt bei der Geschäftsführung.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie nicht öffentlich zugängliche Informationen über Geschäftstätigkeit, Kunden, Lieferanten, Preise, Konditionen, Strategien und interne Prozesse werden vertraulich behandelt. Die Verpflichtung gilt während der Partnerschaft und drei Jahre über deren Beendigung hinaus. Besondere Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) gehen dieser Bestimmung vor.
Das Partnernetzwerk erwartet die Einhaltung aller für die jeweilige Geschäftstätigkeit anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und anerkannter Grundsätze ordnungsgemäßer Geschäftspraxis.
Jeder Partner handelt ehrlich, zuverlässig und professionell, erfüllt getroffene Vereinbarungen, wahrt vertrauliche Informationen und beachtet die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Unzulässige Zahlungen, Bestechung und unberechtigte Vorteilsgewährungen sind ausgeschlossen.
Die Partnerschaft kann durch schriftliche Erklärung beendet werden. Die Chumpol Trading Group beendet eine Partnerschaft bei einem wichtigen Grund, insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverstößen, erheblichen Zahlungsrückständen, Verletzungen der Vertraulichkeit, betrügerischem oder rechtswidrigem Verhalten oder erheblichen Compliance-Risiken.
Die Partnerschaft begründet keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, keine gemeinsame Unternehmensführung, keine Vertretungsmacht und keine gemeinsame Haftung. Individuelle Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben eigenständig bestehen.
Laden Sie die vollständige Geschäftsordnung des Chumpol Trading Group Partnernetzwerks als PDF herunter oder sehen Sie sie online ein.
Unternehmen, die eine langfristige Zusammenarbeit mit der Chumpol Trading Group aufbauen oder erweitern möchten, richten ihre schriftliche Interessenbekundung an die Chumpol Trading Group.
E-Mail: info@chumpol-group.support
Betreff: Interessenbekundung Partnernetzwerk